Grund-Bücher und Grundakten

Familien-Forschung per Grundakten

Wenn ein Vorfahr Grundeigentum hatte und der Ort des Besitzes sowie der Name des Eigentümers bekannt sind, kann man Familienforschung auch mit Hilfe der Grund-Akten betreiben.

Die alten Grund-Bücher und die dazu gehörenden Grund-Akten kann man in den Staatsarchiven einsehen.
Die Grundbücher (gebundene Bücher!) sind stets für einen regionalen Bereich und umfassen einen bestimmten Zeitraum.

Die Grundakten (einzelne Akten!) betreffen stets ein bestimmtes Grundstück. Eine Ordnung im Archiv nach Besitzern kann nur für die Grundakten erfolgen, nicht für die Grundbücher. Zu letzteren könnte es einen Index der letzten Besitzer geben.
In den Grundakten befinden sich die entsprechenden Teile des Grundbuches (d.h. in den Grundbüchern sind nur Zweitschriften der Akten oder umgekehrt), aber zusätzlich noch die Urkunden die den Besitz belegten.

Flurbücher und Gemarkungsblätter sind nur für die Gemeinde wichtig, um Grenzen der Gemeinde und Grundstücksbezeichnung und Grundstücksgrenzen festzulegen.

Forschung mittels Grundakten in Schlesien

Im Bereich des Staatsarchivs Breslau ist der Bestand bisher nicht katalogisiert. Es ist auch nicht erlaubt, die Grundbücher und Grundakten persönlich einzusehen. Auskünfte werden nur durch die Mitarbeiter des Archivs erteilt. Es wird gesucht, wofür aber nicht geringe Suchgebühren zu entrichten sind. Diese sind auch zu zahlen, wenn nichts gefunden wird. Falls etwas gefunden wird, kann man Kopien erhalten.

Im Bereich des Staatsarchivs Oppeln und in den Bereichen nördlich Liegnitz des Staatsarchivs Grünberg benötigt man für die Suche nur Ort und Namen des Grundstückseigentümers.

Die Praxis:
Man findet den Bestand problemlos im Katalog SEZAM der polnischen Staatsarchive.
Es erscheint die Seite "Simple inquiry" (= einfache Anfrage).
Unterhalb des Satzes: "Write here a word or a phrase which you are looking for", findet man zwei Felder:
In das linke Feld den gesuchten Familiennamen eingeben, in das rechte "akta gruntowe".
Anschließend auf "search" klicken und sich dann überraschen lassen.

Bei einem Treffer auf die Signatur der betreffenden Grundakte klicken, dann wird das Staatsarchiv angezeigt, bei dem die Akte liegt.

Anstelle des Familiennamens kann man auch den Namen eines Ortes eingeben. Wurde der Ortsname während der NS-Zeit geändert, beispielsweise von "Schlawa" in "Schlesiersee", dann immer den geänderten Namen eingeben, also "Schlesiersee" statt "Schlawa".

Beim Grundbuchamt suchen

In den Verzeichnissen der Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zu den Grundbuchakten ist meist die Grundbuchnummer und der letzte Eigentümer angegeben. Wenn der gesuchte Vorfahr sein Eigentum etwa vor 1900 verkauft hat, trägt die Akte heute nicht mehr seinen Namen, sondern eben den des letzten Eigentümers!
Falls Grundbuchnummer und letzter Eigentümer nicht bekannt sind, wird die Suche nach dem Grundeigentum einer Familie wesentlich aufwendiger.
Erst wenn die Grund-Buch-Band Nr. und Blattnummer ermittelt ist, kann man die Grund-Akte heraussuchen lassen.

Inhalt der Grundakten

Die Grundakten sind die zum Grundbuch gehörenden Akten. Die ältesten Grundakten/Grundbücher des Amtsgerichts Hirschberg fangen 1725 an, in Reichenbach 1701, in Leobschütz 1728, im Kreis Tarnowitz erst um ca. 1780-1790. Mindestens für das Fürstentum Oppeln-Ratibor gibt es auch Grundbücher (wahrscheinlich wäre Urbarien der bessere Begriff) bis ins 16. Jahrhundert hinein, siehe diesen Bestand.
Sie enthalten teils auch Angaben zu Personen, die schon bis zu 50 Jahre vorher geboren wurden. Die Grund-Akten mit teilweise 200 bis 300 Seiten sagen viel über die Lebensumstände der Grundstücktseigentümer aus. Man findet alle Verträge z.B. Testamente, in denen - fast immer - alle Erben genannt werden, Erbverträge, Kaufverträge, Bewilligungen und Löschungen von Hypotheken oder Altenteilerrechten, Hinweise auf Sterbeurkunden usw., die zu einer Änderung von Eintragungen am Grundstück geführt haben. Oft darf man die Grundakten fotografieren. Das kostet etwa pauschal 30,- Zlotys pro Grundakte, egal ob man drei Fotos oder 300 aufnimmt.

Hinweis auf ergänzende Akten

Eine weitere Fundgrube sind die Rezess- = Ablösungsakten, aus dem 19. Jahrhundert, als sich die Landeigentümer von Dienstverpflichtungen freikaufen mussten. Diese Duplikats-Akten der ursprünglich "Königlichen Kommission" in Breslau lagen früher bei den Amtsgerichten, heute aber in den für den Ort zuständigen Staatsarchiven.



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Letzte Erweiterung am 5. September 2022.   ©   Dr. Claus Christoph, Hemmingen