Einführung
Seit 1945 gibt es in Schlesien in den Dörfern keine Standesämter mehr. Das zuständige Standesamt findet man
nun in der Kreis- oder Bezirksstadt.
Hinweis: Nach den polnischen Archiv-Vorschriften müssen die Personenstandsbücher nach Ablauf von 100 Jahren
an das zuständige Staatsarchiv abgegen werden, die alten Bücher liegen also nicht mehr vor Ort vor!
In der Praxis werden die Bücher
allerdings meist erst nach gut 100 bis zu 105 Jahren archiviert.
Eine
Website in polnischer Sprache
führt Sie zu den Anschriften der Standesämter in Polen und auch jener der dazu gehörenden Gemeinden, wenn Sie auf
den Link mit dem Stadtnamen klicken!
Auf der so gefundenen Website der Gemeinde findet man dann die Öffnungszeiten,
falls man persönlich beim Standesamt vorsprechen möchte.
Hier einige Übersetzungen, damit Sie sich auf der polnischen Site zurecht finden:
USC = urzedow stanu cywilnego = Standesamt,
Dane adresowe USC = Datenbank der Standesamts-Adressen,
miasto = (Polnischer Name der Kreis-) Stadt,
szukaj = suche,
powiat = Kreis bzw. Bezirk,
Urzedy Miast i Gmin = Behörde der Stadt (Stadt-Verwaltung).